Verein/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
 
# Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
 
# Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt:
 
# Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt:
## Der 1. Vorsitzende ist zuständig für die Vertretung und Repräsentation des Vereins in der Presse und Öffentlichkeit, für die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, für die Bearbeitung von Post und Mitgliedsanträgen und für die Umsetzung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung soweit keine andere Zuständigkeit besteht. Er wird vom 2. Vorsitzenden vertreten.
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## Der 1. Vorsitzende ist zuständig für die Vertretung und Repräsentation des Vereins in der Presse und Öffentlichkeit, für die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, für die Bearbeitung von Post und für die Umsetzung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung soweit keine andere Zuständigkeit besteht. Er wird vom 2. Vorsitzenden vertreten.
## Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und ist weiterhin zuständig für die Planung und Beschaffung von Software- und Hardware, für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar. Er wird vom 1. Vorsitzenden vertreten.
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## Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und  die Planung und Beschaffung von Software- und Hardware. Er wird vom 1. Vorsitzenden vertreten.
## Der Schatzmeister ist zuständig für die Führung von Konto und Barkasse, Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Entgegennahme und Verbuchung von Spenden, Ausstellen von Spendenquittungen, Buchführung gemäß geltender Gesetzeslage und Beschlusslage des Vereins, Klärung von Finanzfragen, Auskünfte zur Finanzlage.
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## Der Schatzmeister ist zuständig für die Führung von Konto und Barkasse, Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Entgegennahme und Verbuchung von Spenden, Ausstellen von Spendenquittungen, Buchführung gemäß geltender Gesetzeslage und Beschlusslage des Vereins, Klärung von Finanzfragen, Auskünfte zur Finanzlage und für die übrige Bearbeitung von Mitgliedsanträgen.
 
 
  
 
=== Beschlussfassung des Vorstandes ===
 
=== Beschlussfassung des Vorstandes ===
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# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 
# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
 
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
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# In eiligen Fällen können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 Euro ohne Beschluss des Vorstands bewilligen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  
 
=== Vorstandssitzungen ===
 
=== Vorstandssitzungen ===
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# Den Mitgliedsanträgen wird stattgegeben, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.  
 
# Den Mitgliedsanträgen wird stattgegeben, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.  
 
# Soll einem Mitgliedsantrag nicht stattgegeben werden, so ist der Betroffene zu hören und der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Aufnahme.
 
# Soll einem Mitgliedsantrag nicht stattgegeben werden, so ist der Betroffene zu hören und der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Aufnahme.
 
 
=== Transparente Kasse ===
 
 
# Der Verein führt eine transparente Kasse. Alle Eingänge und Ausgänge auf dem Vereinskonto sowie der Stand der Barkasse werden regelmäßig unter Berücksichtigung des Datenschutzes im Wiki veröffentlicht.
 
  
  
 
=== Inkrafttreten und Gültigkeit ===
 
=== Inkrafttreten und Gültigkeit ===
  
# Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 04. Mai 2013 in Kraft und bleibt solange gültig, bis ein Vorstand eine neue oder geänderte Fassung beschließt.
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# Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 21.01.2020 in Kraft und bleibt solange gültig, bis ein Vorstand eine neue oder geänderte Fassung beschließt.

Aktuelle Version vom 21. Januar 2020, 15:06 Uhr

Geschäftsordnung des Vorstandes von Freifunk Mainz e.V.

Regelungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgabenverteilung und Verfahren des Vorstandes von Freifunk Mainz e.V. gemäß der Vorgaben in §6 (7) der Vereinssatzung.


Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung

  1. Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Die einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet. Nicht anwesende Vorstandsmitglieder können binnen 7 Werktagen nach der Vorstandssitzung ihre Stimme schriftlich abgeben.
  2. Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie bekannt gegeben worden ist.


Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

  1. Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
  2. Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt:
    1. Der 1. Vorsitzende ist zuständig für die Vertretung und Repräsentation des Vereins in der Presse und Öffentlichkeit, für die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, für die Bearbeitung von Post und für die Umsetzung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung soweit keine andere Zuständigkeit besteht. Er wird vom 2. Vorsitzenden vertreten.
    2. Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und die Planung und Beschaffung von Software- und Hardware. Er wird vom 1. Vorsitzenden vertreten.
    3. Der Schatzmeister ist zuständig für die Führung von Konto und Barkasse, Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Entgegennahme und Verbuchung von Spenden, Ausstellen von Spendenquittungen, Buchführung gemäß geltender Gesetzeslage und Beschlusslage des Vereins, Klärung von Finanzfragen, Auskünfte zur Finanzlage und für die übrige Bearbeitung von Mitgliedsanträgen.

Beschlussfassung des Vorstandes

  1. Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
  2. Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
  3. In eiligen Fällen können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 Euro ohne Beschluss des Vorstands bewilligen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen finden mindestens einmal pro Halbjahr statt und werden durch den 1. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail einberufen.
  2. In dringenden Fällen oder wenn der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister dies gemeinsam gegenüber dem 1. Vorsitzenden verlangen, finden außerordentliche Vorstandssitzungen statt.
  3. Die Ladungsfrist beträgt 7 Tage. In dringenden Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden.
  4. Die Tagesordnung wird vom 1. Vorsitzenden erstellt. Vorschläge der Vorstandsmitglieder sind von ihm zu berücksichtigen. Sie enthält damit alle Anträge, die dem 1. Vorsitzenden vorgelegt werden. Die Tagesordnungspunkte können bei Bedarf verändert werden.
  5. Die Sitzungsleitung wird rotierend geführt. Die Vorstandssitzungen sind für alle Vereinsmitglieder öffentlich. Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden.
  6. An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen.
  7. Alle Vorstandsmitglieder haben Sitz und Stimme. Die Stimmabgabe erfolgt bei Offline-Sitzungen per Handzeichen und bei Online-Sitzungen per Wortmeldung. Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Stimmenthaltungen zählen in Abweichung von §§ 32 Abs. 1, 28 Abs. 1 BGB als Nein-Stimmen.
  8. Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. Eine Kopie der Protokolle der Vorstandssitzungen werden im Wiki veröffentlicht, sofern es sich nicht um Verschlusssachen oder personenbezogene Daten handelt.
  9. Widerspruch gegen ein Protokoll ist spätestens bei der nächsten Vorstandssitzung anzumelden. Der Vorstand kann dann über eine Änderung des Protokolls beschließen. Ansonsten gilt das Protokoll als genehmigt.

Aufnahme von Mitgliedern

  1. Mitgliedsanträge werden vom zuständigen Vorstandsmitglied eigenverantwortlich bearbeitet. Ein Beschluss des Vorstandes über die Annahme einzelner Anträge ist nicht notwendig.
  2. Den Mitgliedsanträgen wird stattgegeben, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
  3. Soll einem Mitgliedsantrag nicht stattgegeben werden, so ist der Betroffene zu hören und der Vorstand entscheidet gemeinsam über die Aufnahme.


Inkrafttreten und Gültigkeit

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 21.01.2020 in Kraft und bleibt solange gültig, bis ein Vorstand eine neue oder geänderte Fassung beschließt.