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  3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
 
  3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
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Im Anschluss daran diskutiert die Versammlung über die die Wahlfreiheit des Einzelnen zu den Einladungsmöglichkeiten.
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Bisherige Formulierung des §5 (3):
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Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
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Neufassung:
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Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.
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Die Versammlung diskutiert über die die Wahlfreiheit des Einzelnen zu den Einladungsmöglichkeiten und Für und Wider des Antrags.
    
Der Satzungsänderung wird zugestimmt (7 Ja, 1 Nein)
 
Der Satzungsänderung wird zugestimmt (7 Ja, 1 Nein)

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