Protokolle/Vorstandssitzung 2013-05-04
< Protokolle
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Version vom 9. November 2013, 15:47 Uhr von Spky (Diskussion | Beiträge) (Spky verschob Seite Protokolle/Vorstandssitzung 2013-03-04 nach Protokolle/Vorstandssitzung 2013-05-04, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen)
Protokoll Info | |
---|---|
Protokollant | User:unbekannt |
Datum | 4. Mai 2013 |
Ort | Holzturm |
Teilnehmer | 3 |
Tagesordnung der ersten Vorstandssitzung des Freifunk Mainz e.V.
- Begrüßung
- Festlegung der Sitzungsleitung
- Festlegung des/der Protokollant/in
- Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand
- Klärung der offenen Punkte (siehe GO-Entwurf):
- Aufgabenverteilung/Zuständigkeiten
- Umlaufbeschlüsse per E-Mail
- Vorabprüfung der Satzung mit dem Finanzamt (vor Eintragung ins Vereinsregister)
- Einrichtung eines Vereinskontos
- Mitgliedsantrags-Formular
- Mitgliedsanträge
- Anmietung von Servern und Diensten
- Sonstiges
Protokoll
Protokoll der ersten Vorstandssitzung des Freifunk Mainz e.V. am 4. Mai 2013 ab 16:30 Uhr im Holzturm Mainz
- Begrüßung
- Festlegung der Sitzungsleitung -> Florian
- Festlegung des/der Protokollant/in -> Moritz
- Beschluss einer Geschäftsordnung für den Vorstand -> Der Entwurf wird einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft
- Vorabprüfung der Satzung mit dem Finanzamt (vor Eintragung ins Vereinsregister) -> Satzung beim Finanzamt zur Vorabprüfung eingereicht, wird uns Ergebnis zeitnah mitteilen.
- Einrichtung eines Vereinskontos -> Der Vorstand beschließt, ein Konto bei der Mainzer Volksbank (MVB) einzurichten. Marc wird mit der Umsetzung beauftragt.
- Mitgliedsantrags-Formular -> Wurde von Wolfgang entworfen und kann so, wenn Bankkonto eingerichtet ist, veröffentlicht werden.
- Mitgliedsanträge -> werden von Florian bearbeitet (kümmert sich um MV-Software)
- Anmietung von Servern und Diensten -> bis zum nächsten Mal Vorschläge sammeln
- Sonstiges
- Vorstand prüft, wie/wann Spendenquittungen ausgestellt werden können/müssen,
- Vorstand prüft, ob ladungsfähige Anschrift notwendig