Änderungen

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==TOP 10 – Vorstellung, Diskussion und Beschluss über sonstige Anträge==
 
==TOP 10 – Vorstellung, Diskussion und Beschluss über sonstige Anträge==
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Es liegt nur ein sonstiger Antrag vor: Der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) beantragt eine Vereinfachung der Beitragsordnung. Es sollen keine anteiligen Mitgliedsbeiträge mehr im Eintrittsjahr erhoben werden, um die Buchhaltung einfacher zu gestalten.
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Es liegt nur ein sonstiger Antrag vor: Der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) beantragt eine Vereinfachung der Beitragsregeln. Es sollen keine anteiligen Mitgliedsbeiträge mehr im Eintrittsjahr erhoben werden, um die Buchhaltung einfacher zu gestalten.
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Die bisher geltende Regelung laut Beschluss der Gründungsversammlung:
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    Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
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    Bei Vereinsbeitritt wird der Beitrag anteilig für den Rest des Jahres berechnet.
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    Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
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    Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
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Die vorgeschlagene Neuformulierung:
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    Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
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    Auch bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der Beitrag für den Rest des Jahres berechnet.
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    Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
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    Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
    
Die Versammlung stimmt diesem Antrag zu.
 
Die Versammlung stimmt diesem Antrag zu.