Änderungen

Formatierung zwecks besseren Ausdrucks
Zeile 57: Zeile 57:  
Die aktuelle [[Verein/Satzung | Satzung]] sieht in §5 ("Mitgliederversammlung") Absatz 3 die Einladung "per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes" vor. Daduruch entsteht dem Vorstand insbesondere für die Einladung per Brief und Fax hoher Aufwand. Deswegen beantragt der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) diesen wie folgt abzuändern:
 
Die aktuelle [[Verein/Satzung | Satzung]] sieht in §5 ("Mitgliederversammlung") Absatz 3 die Einladung "per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes" vor. Daduruch entsteht dem Vorstand insbesondere für die Einladung per Brief und Fax hoher Aufwand. Deswegen beantragt der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) diesen wie folgt abzuändern:
   −
3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
+
3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
   −
Bisherige Formulierung des §5 (3):
+
===Bisherige Formulierung des §5 (3)===
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
+
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
   −
Neufassung:
+
===Neufassung des §5 (3)===
 +
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.
   −
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.
        Zeile 77: Zeile 77:  
Die Versammlung stimmt diesem Antrag zu.
 
Die Versammlung stimmt diesem Antrag zu.
   −
Die bisher geltende Regelung laut Beschluss der Gründungsversammlung:
+
===Bisher geltende Regelung laut Beschluss der Gründungsversammlung===
    Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
+
Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
    Bei Vereinsbeitritt wird der Beitrag anteilig für den Rest des Jahres berechnet.
+
Bei Vereinsbeitritt wird der Beitrag anteilig für den Rest des Jahres berechnet.
    Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
+
Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
    Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
+
Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
   −
Die ab jetzt geltenden Regelungen:
+
===Die ab jetzt geltenden Regelungen===
    Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
+
Der Mitgliedsbeitrag ist pro Kalenderjahr im Voraus zu entrichten.
    Auch bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der Beitrag für den Rest des Jahres berechnet.
+
Auch bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der Beitrag für den Rest des Jahres berechnet.
    Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
+
Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt wahlweise 12 Euro, 36 Euro oder 72 Euro pro Jahr.
    Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
+
Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt mindestens 100 Euro pro Jahr.
    
==TOP 11 –  Verschiedenes==
 
==TOP 11 –  Verschiedenes==
 
Erik Donner berichtet vom Gutenberg Digital Hub, dort gibt es Arbeitsgruppen, die Freifunk relevante Themen bearbeiten. Dort können wir uns vernetzen und Freifunk vorstellen. EriK Donner und Michael Ziegler erklären sich bereit mit den Verantwortlichen zu sprechen.
 
Erik Donner berichtet vom Gutenberg Digital Hub, dort gibt es Arbeitsgruppen, die Freifunk relevante Themen bearbeiten. Dort können wir uns vernetzen und Freifunk vorstellen. EriK Donner und Michael Ziegler erklären sich bereit mit den Verantwortlichen zu sprechen.