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===Bisherige Formulierung des §5 (3)===
 
===Bisherige Formulierung des §5 (3)===
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
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"Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt."
    
===Neufassung des §5 (3)===
 
===Neufassung des §5 (3)===
Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.
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"Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail."