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Die aktuelle [[Verein/Satzung | Satzung]] sieht in §5 ("Mitgliederversammlung") Absatz 3 die Einladung "per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes" vor. Daduruch entsteht dem Vorstand insbesondere für die Einladung per Brief und Fax hoher Aufwand. Deswegen beantragt der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) diesen wie folgt abzuändern:
 
Die aktuelle [[Verein/Satzung | Satzung]] sieht in §5 ("Mitgliederversammlung") Absatz 3 die Einladung "per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes" vor. Daduruch entsteht dem Vorstand insbesondere für die Einladung per Brief und Fax hoher Aufwand. Deswegen beantragt der Vorstand (vertreten durch Florian Altherr) diesen wie folgt abzuändern:
3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
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3.) Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail <del>, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt</del>.
    
Im Anschluss daran diskutiert die Versammlung über die die Wahlfreiheit des Einzelnen zu den Einladungsmöglichkeiten.
 
Im Anschluss daran diskutiert die Versammlung über die die Wahlfreiheit des Einzelnen zu den Einladungsmöglichkeiten.