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→‎Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung: Neuverteilung gemäß aktueller Aufgabenverteilung
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# Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
 
# Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung.
 
# Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt:
 
# Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt:
## Der 1. Vorsitzende ist zuständig für die Vertretung und Repräsentation des Vereins in der Presse und Öffentlichkeit, für die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, für die Bearbeitung von Post und Mitgliedsanträgen und für die Umsetzung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung soweit keine andere Zuständigkeit besteht. Er wird vom 2. Vorsitzenden vertreten.
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## Der 1. Vorsitzende ist zuständig für die Vertretung und Repräsentation des Vereins in der Presse und Öffentlichkeit, für die Einberufung von Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, für die Bearbeitung von Post und für die Umsetzung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung soweit keine andere Zuständigkeit besteht. Er wird vom 2. Vorsitzenden vertreten.
## Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und ist weiterhin zuständig für die Planung und Beschaffung von Software- und Hardware, für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar. Er wird vom 1. Vorsitzenden vertreten.
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## Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung von Mitgliedsanträgen und  die Planung und Beschaffung von Software- und Hardware. Er wird vom 1. Vorsitzenden vertreten.
## Der Schatzmeister ist zuständig für die Führung von Konto und Barkasse, Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Entgegennahme und Verbuchung von Spenden, Ausstellen von Spendenquittungen, Buchführung gemäß geltender Gesetzeslage und Beschlusslage des Vereins, Klärung von Finanzfragen, Auskünfte zur Finanzlage.
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## Der Schatzmeister ist zuständig für die Führung von Konto und Barkasse, Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen, Entgegennahme und Verbuchung von Spenden, Ausstellen von Spendenquittungen, Buchführung gemäß geltender Gesetzeslage und Beschlusslage des Vereins, Klärung von Finanzfragen, Auskünfte zur Finanzlage und für die übrige Bearbeitung von Mitgliedsanträgen.
 
      
=== Beschlussfassung des Vorstandes ===
 
=== Beschlussfassung des Vorstandes ===