Änderungen

→‎§5 Die Mitgliederversammlung: Änderung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung (https://wiki.freifunk-mainz.de/w/Verein/Mitgliederversammlung_2014)
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# Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen.
 
# Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen.
 
# Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
 
# Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
# Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist.
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# Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist.
 
# Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter.
 
# Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter.
 
# Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und mit den Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollführers beurkundet.
 
# Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und mit den Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollführers beurkundet.
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## die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
 
## die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
 
## die Auflösung des Vereins gemäß § 2, Ziffer 4 und 6 dieser Satzung,
 
## die Auflösung des Vereins gemäß § 2, Ziffer 4 und 6 dieser Satzung,
      
=== §6 Der Vorstand ===
 
=== §6 Der Vorstand ===