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# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 
# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
 
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
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# In eiligen Fällen können Vorstandsmitglieder Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 Euro ohne Beschluss des Vorstands bewilligen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    
=== Vorstandssitzungen ===
 
=== Vorstandssitzungen ===