# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen. | # Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen. |