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| # Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen. | | # Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen. |
| # Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt. | | # Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt. |
− | # Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist. | + | # Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist. |
| # Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter. | | # Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter. |
| # Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und mit den Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollführers beurkundet. | | # Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und mit den Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollführers beurkundet. |
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| ## die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, | | ## die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, |
| ## die Auflösung des Vereins gemäß § 2, Ziffer 4 und 6 dieser Satzung, | | ## die Auflösung des Vereins gemäß § 2, Ziffer 4 und 6 dieser Satzung, |
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| === §6 Der Vorstand === | | === §6 Der Vorstand === |