Verein/Mitgliederversammlung 2014/Protokoll: Unterschied zwischen den Versionen
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== Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden == | == Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden == |
Aktuelle Version vom 31. Januar 2018, 21:48 Uhr
- Datum: Mittwoch, 10. September 2014
- Beginn: 18:20 Uhr
- Ende: 20:30 Uhr
- Anwesend: lt. Anwesenheitsliste
Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden
Der Vorsitzende Florian Altherr eröffnet die Mitgliederversammlung. Es sind 14 Vereinsmitglieder und ein Gast anwesend.
Wahl eines Protokollanten
Als Protokollant wird Erik Donner vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung bestimmt ihn zum Protokollanten.
Beschluss der Tagesordnung
Die vorgeschlagene Tagesordnung wird beschlossen.
Beschluss der Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung
Es besteht Einigkeit darüber, dass für die Mitgliederversammlung keine Geschäftsordnung benötigt wird.
Bericht des Vorstandes
Der Bericht des Vorstandes steht bereits im Wiki (siehe Anhang). Florian Altherr stellt den Bericht vor und ergänzt mündlich. Das Vereinsvermögen beträgt momentan 441,77 EUR.
Entlastung des Vorstandes
Es wird die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2013 beantragt. Die Entlastung wird bei zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Vorstellung, Diskussion und Beschluss über Satzungsänderungsanträge
Es liegen zwei Satzungsänderungsanträge, die fristgemäß eingangen sind, vor.
Der Antrag SÄA1 (siehe Anhang) wird bei 11 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.
Der Antrag SÄA2 (siehe Anhang) wird bei 12 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.
Vorstellung, Diskussion und Beschluss über sonstige Anträge
Es liegen keine sonstigen Anträge vor.
Verschiedenes
Senkung der Mitgliedsbeiträge Es wird vorgeschlagen, die Mitgliedsbeträge zu senken und anstatt dessen vermehrt auf Spenden der Mitglieder zu dringen. Als Hintergrund wird genannt, dass Spenden im Gegensatz zu Mitgliedsbeiträgen steuerlich absetzbar wären. Dem wird entgegnet, dass auch Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind. Dies geht aus der Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Vereins hervor.
Anhebung der Mitgliesbeiträge Es wird vorgeschlagen, dass zum Zweck der Sicherung der Vereinsarbeit die Mitgliedsbeiträge angehoben werden sollten. Dieser Vorschlag wird von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verworfen.
Höhe Mitgliedsbeitrag für juristische Personen Die Gründungsversammlung hatte einen Mindesbeitrag für juristische Personen von mindestens 100€ pro Jahr. Es wird angeregt, dass der Beitrag auf einen durch 12 teilbaren Betrag festgelegt wird, damit das anteilige Einziehen unterjährig einfacher wird.
Übernahme von finanzieller Belastung von Mitgliedern Ein Mitglied fragt an, wie damit verfahren werden soll, wenn Mitglieder zur Realisierung des Vereinszwecks aus private Kasse Dinge finanzieren und dann um Rückerstattung durch den Verein bitten. Es wird sich darüber verständigt, dass sich der Vorstand mit dieser Angelegenheit näher befasst und eine Regelung erarbeitet.
Befugnisse des Vorstandes Ein Vorstandsmitglied fragt, welchen Handlungsspielraum der Vorstand von der Mitgliederversammlung eingeräumt bekommt. Es besteht die mehrheitliche Meinung, dass der Vorstand im Rahmen der Satzung größtmöglichen Handlungsspielraum genießt. Weiterhin wird angeregt, zweimal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchzuführen.
Kassenprüfung Bei der Frage, wie eine Kassenprüfung vorgenommen werden soll, besteht einvernehmen, dass zu diesem Zwecke die Kassenprüfung in der Satzung verankert werden soll. Weiterhin wird der Vorstand gebeten zu prüfen, ob eine Satzungsänderung sofort oder erst nach Eintragung im Vereinsregister wirksam ist.
Umgang mit Sponsoren Ein Mitglied fragt, wie der Verein mit Sponsoren umgehen soll. Es besteht Einigkeit darüber, dass man kein Sponsoring von extremistischen Organisationen oder Firmen annehmen wird, die den Zielen des Vereins entgegenstehen.
Schluss der Versammlung und Verabschiedung
Florian Altherr schließt die Mitgliederversammlung und dankt für die Teilnahme.
Anhang
Bericht des Vorstandes
Bericht des Vorstandes zur Mitgliederversammlung des Freifunk Mainz e.V. 2014
Die Gründungsversammlung des Vereins fand am 13. April 2013 statt. Als Vorstand gewählt wurden Florian Altherr (1. Vorsitzender), Benjamin Veit (2. Vorsitzender) und Marc Potz (Schatzmeister).
Nach der Gründungsversammlung war der Vorstand zunächst damit befasst, mit dem Finanzamt Mainz die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung zu klären. Dazu war der Vorstand mehrfach beim Finanzamt vorstellig, um die Satzung zu erläutern und Fragen zu klären.
Nachdem das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bescheinigt hatte, beantragte der Vorstand beim Amtsgericht Mainz die Eintragung ins Vereinsregister. Auch hier musste der Vorstand mehrfach vorstellig werden, um Unklarheiten zu beseitigen und Unterlagen einzureichen (Protokolle, Satzung, Anerkennung der Gemeinnützugkeit). Die Eintragung durch das Amtsgericht erfolgte am 7. Januar 2014 im Vereinsregister 41166.
Gemäß Satzung gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung, die am 4. Mai 2013 in der ersten Vorstandssitzung verabschiedet und im Wiki veröffentlicht wurde. Der Vorstand beschloss außerdem die Eröffnung eines Bankkontos bei der Mainzer Volksbank (MVB).
Nach der Eröffnung des Bankkontos konnte der Vorstand im Juni 2014 nach der Fertigstellung des Mitgliedsantrags damit beginnen, Mitglieder in den Verein aufzunehmen. Die ersten 22 Mitglieder wurden zum 1. Juli 2014 aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag wurde im Laufe des Juli eingezogen. Im Juli und August konnten weitere Mitglieder aufgenommen werden, deren Beiträge im August und September eingezogen wurden bzw. werden.
In seiner zweiten Vorstandssitzung am 15. Juli 2014 beschloss der Vorstand die Miete eines Rootserver bei der Firma Manitu zur Nutzung als VPN-Gateway für Freifunk-Knoten in Mainz und Umgebung und als Exit-VPN zu einem Anonymisierungsdienst nach Schweden. Der Vorstand beauftragte Benjamin Veit und Marc Potz mit der Einrichtung und Administration des Servers. Außerdem wurde die Übernahme verschiedener Domains in Besitz des Vereins beschlossen, die Einwilligung und Übertragung der Domainbesitzer vorausgesetzt (zu Details siehe Protokolle der Vorstandssitzungen).
Neben den genannten Punkten bringt sich der Vorstand in die Öffentlichkeitsarbeit sowie Planung und Organisation von regelmäßigen, allgemeinen Freifunk-Treffen ein und führt Gespräche mit Parteienvertretern mit dem Ziel, diese davon zu überzeugen, dass Freifunk durch Bund, Land und Kommune unterstützt werden sollte.
Durch Mitgliedsbeiträge werden inzwischen (Stand September 2014) 888€ pro Jahr eingenommen (bei vollem Zahljahr).
Ausblick und nächste Schritte des Vorstandes bzw. des Vereins
- Inbetriebnahme des VPN-Gateway-Servers zur Unterstützung aller Freifunker in Mainz und Umgebung
- Installation und Inbetriebnahme einer Mitgliederverwaltungssoftware
- Aufstellen eines Haushaltsplans
- Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung
- Weitere Bemühungen um Unterstützung aus Politik und Verwaltung
- Ausstellen von Spendenquittungen für 2014
Satzungsändernde Anträge
SÄA1
Antragsteller: Wolfgang und Florian
Die Mitgliederversammlung beschließt:
§ 5, Absatz 4 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen. Um beide Optionen zu haben, werden mit SÄA1 und SÄA2 zwei alternative Optionen angeboten.
SÄA2
Antragsteller: Wolfgang und Florian
Die Mitgliederversammlung beschließt:
§ 5, Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
Neue Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen. Um beide Optionen zu haben, werden mit SÄA1 und SÄA2 zwei alternative Optionen angeboten.