Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
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== SÄA1 ==
 
== SÄA1 ==
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Antragsteller: Wolfgang und Florian
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Die Mitgliederversammlung beschließt:
 
Die Mitgliederversammlung beschließt:
 
§5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
 
§5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
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Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
 
Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
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Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.
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== SÄA2 ==
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Antragsteller: Wolfgang und Florian
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Die Mitgliederversammlung beschließt:
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§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert:
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Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
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Neue Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
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Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.