Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist." | Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist." |