Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung 2019 siehe Protokoll https://wiki.freifunk-mwu.de/index.php/Verein/Mitgliederversammlung_2019/Protokoll
Zeile 50: Zeile 50:  
# Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
 
# Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
 
# Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen.
 
# Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangen.
# Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail, per Fax oder per Brief - entsprechend dem Wunsch des Mitgliedes. Hat ein Mitglied dem Vorstand gegenüber keinen Wunsch geäußert, wird die Einladung per E-Mail verschickt.
+
# Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein. Die Einladung erfolgt per E-Mail.
 
# Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist.
 
# Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist.
 
# Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter.
 
# Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter.

Navigationsmenü