Verein/Mitgliederversammlung 2014/Satzungsänderungsanträge

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Auf dieser Seite finden sich die Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung am 10. September 2014

SÄA1

Die Mitgliederversammlung beschließt: §5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Alte Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."

Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."