Verein/Mitgliederversammlung 2014/Satzungsänderungsanträge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freifunk MWU Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
  
 
== SÄA1 ==
 
== SÄA1 ==
 +
Antragsteller: Wolfgang und Florian
 +
 
Die Mitgliederversammlung beschließt:
 
Die Mitgliederversammlung beschließt:
 
§5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
 
§5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Zeile 8: Zeile 10:
  
 
Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
 
Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
 +
 +
Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.
 +
 +
== SÄA2 ==
 +
Antragsteller: Wolfgang und Florian
 +
 +
Die Mitgliederversammlung beschließt:
 +
 +
§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 +
Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
 +
 +
Neue Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
 +
 +
Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.

Version vom 26. August 2014, 16:13 Uhr

Auf dieser Seite finden sich die Satzungsänderungsanträge zur Mitgliederversammlung am 10. September 2014

SÄA1

Antragsteller: Wolfgang und Florian

Die Mitgliederversammlung beschließt: §5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Alte Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."

Neue Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."

Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.

SÄA2

Antragsteller: Wolfgang und Florian

Die Mitgliederversammlung beschließt:

§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert: Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."

Neue Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin ein."

Begründung: Damit nach Eingang der Einladung von Mitgliedern Anträge fristgerecht eingereicht werden können, sollten zwischen Einladungsfrist und Einreichungsfrist eine gewisse Zeitspanne liegen.