Zeile 4: |
Zeile 4: |
| | | |
| Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgabenverteilung und Verfahren des Vorstandes von Freifunk Mainz e.V. gemäß der Vorgaben in §6 (7) der Vereinssatzung. | | Diese Geschäftsordnung regelt die Aufgabenverteilung und Verfahren des Vorstandes von Freifunk Mainz e.V. gemäß der Vorgaben in §6 (7) der Vereinssatzung. |
| + | |
| | | |
| === Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung === | | === Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung === |
| + | |
| # Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Die einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet. Nicht anwesende Vorstandsmitglieder können binnen 7 Werktagen nach der Vorstandssitzung ihre Stimme schriftlich abgeben. | | # Diese Geschäftsordnung kann durch den Vorstand jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Die einfache Mehrheit aller Vorstandsmitglieder ist für die Beschlussfassung erforderlich. Stimmenthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet. Nicht anwesende Vorstandsmitglieder können binnen 7 Werktagen nach der Vorstandssitzung ihre Stimme schriftlich abgeben. |
| # Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie bekannt gegeben worden ist. | | # Die Geschäftsordnung ist wirksam, sobald sie bekannt gegeben worden ist. |
| + | |
| | | |
| === Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung === | | === Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung === |
| + | |
| # Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung. | | # Alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. Damit gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung. |
| # Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt: | | # Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in Satz 1 bleibt hiervon unberührt: |
Zeile 46: |
Zeile 50: |
| | | |
| # Der Verein führt eine transparente Kasse. Alle Eingänge und Ausgänge auf dem Vereinskonto sowie der Stand der Barkasse werden regelmäßig unter Berücksichtigung des Datenschutzes im Wiki veröffentlicht. | | # Der Verein führt eine transparente Kasse. Alle Eingänge und Ausgänge auf dem Vereinskonto sowie der Stand der Barkasse werden regelmäßig unter Berücksichtigung des Datenschutzes im Wiki veröffentlicht. |
| + | |
| | | |
| === Inkrafttreten und Gültigkeit === | | === Inkrafttreten und Gültigkeit === |
| | | |
| # Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 04. Mai 2013 in Kraft und bleibt solange gültig, bis ein Vorstand eine neue oder geänderte Fassung beschließt. | | # Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 04. Mai 2013 in Kraft und bleibt solange gültig, bis ein Vorstand eine neue oder geänderte Fassung beschließt. |