Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Änderung nach Beschluss des Vorstandes
Zeile 24: Zeile 24:     
# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
 
# Der Vorstand trifft seine Beschlüsse grundsätzlich in Vorstandssitzungen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind.
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese müssen vorab auf der Mainzer Freifunk Mailingliste zur Diskussion gestellt werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
+
# Aus triftigen oder eiligen Gründen können Umlaufbeschlüsse schriftlich oder per E-Mail gefasst werden. Diese sollen möglichst vorab auf den entsprechenden Mailinglisten / in den entsprechenden Arbeitsgruppen diskutiert werden. Sie werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt. Für gültige Beschlüsse per Umlaufverfahren müssen mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zustimmen.
    
=== Vorstandssitzungen ===
 
=== Vorstandssitzungen ===

Navigationsmenü