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§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert:
 
§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert:
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Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
 
Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
  

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