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Die Mitgliederversammlung beschließt:
Die Mitgliederversammlung beschließt:
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§5, Absatz 4 wird wie folgt geändert:
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§5, Absatz 4 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
Alte Fassung: "Ein Antrag an die Mitgliederversammlung gilt als fristgemäß eingereicht, wenn er zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen ist."
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Die Mitgliederversammlung beschließt:
Die Mitgliederversammlung beschließt:
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§5, Absatz 3 wird wie folgt geändert:
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§5, Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:
Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."
Alte Fassung: "Zu jeder Mitgliederversammlung lädt der Vorstand die Mitglieder mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin ein."